AGB
Stand 1. Oktober 2020
Stand 1.10.2020
§ 1 Vertragsschluss / Rücktritt
Vertragserklärungen durch Saunafloss erfolgen grundsätzlich in Textform. Bei Buchung über Fernkommunikationsmittel kommt der Vertragsschluss frühestens durch eine entsprechende Erklärung durch Saunafloss zustande. Der Charterer muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Saunafloß behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ein sicherer Betrieb des Saunafloßes nicht gewährleistet werden kann, z.B. bei unsichtigem Wetter, Wind mit Böen ab 6 Bft., u.ä.. Online gekaufte Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr.
§ 2 Fälligkeit der Zahlung und Stornogebühren
Die vereinbarte Chartergebühr ist bei Buchung zu zahlen, die Kaution und sonstige zu leistende Zahlungen sind vor Ort bis zu Beginn der Charter vollständig zu leisten. Die Kaution beträgt 200 Euro. Die Chartergebühr überweisen Sie bitte bei Buchung und nach Erhalt der AGB an folgende Bankverbindung:
Empfänger: Saunafloß Dirk Engelhardt IBAN: DE13100100100780301104 BIC: PBNKDEFF
Verwendungszweck:
Vorname, Name, Angebot und Datum des Chartertages
Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage/Umbuchung entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro. Kann das Saunafloß im stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten, anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen:
Bei Rücktritten 2 bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten 6 bis 14 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten innerhalb von 5 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises.
Bei Rücktritten innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Buchungszeitraumes: 100% des Gesamtpreises.
Darüber hinaus gilt folgende Regelung: Eine Umbuchung des Saunafloßes zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- Euro möglich. Allerdings muss diese spätestens 7 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken (Bft) sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit.
§ 3 Schiffsführer, Stellvertreter
Der Charterer benennt Saunafloß den verantwortlichen Schiffsführer sowie den Stellvertreter. Für beide gilt während der gesamten Charter striktes Alkoholverbot sowie das Verbot sonstiger die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel. Sofern Mitarbeiter von Saunafloß als Rudergänger eingesetzt werden, obliegt die Schiffsführung dennoch dem Schiffsführer.
§ 4 Passagiere
Es dürfen sich aus rechtlichen Gründen zu jeder Zeit nur die im Chartervertrag und in der Passagierliste aufgeführten Personen sowie Mitarbeiter von Saunafloß an Bord befinden. Insbesondere dürfen nicht angegebene Personen nicht während der Fahrt oder vor Anker von Land oder von Wasser an Bord genommen werden, auch nicht vorübergehend. Saunafloß behält sich vor, die Nutzung durch unbefugte Passagiere mit der vollen Chartergebühr in Rechnung zu stellen.
§ 5 Aus- und Rückgabe des Floßes
Die Vermietung unserer Flöße erfolgt auf der Grundlage der Sportbootvermietungsverordnung Binnen. Die Vermietung erfolgt nicht an Personen, die die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu Bedienung offensichtlich nicht besitzen. Sie erfolgt unter Angabe der Personalien und gültigen Dokumenten (Personalausweis, ggf. Bootsführerschein). Dazu wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Das Floß ist spätestens 10 Minuten vor Ende der gebuchten Zeit am Anlegesteg zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Gibt der Mieter die Mietsache mehr als 15 Minuten später zurück, so haftet er gegenüber dem Vermieter für die dadurch entgangenen Mieteinnahmen. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Saunafloß nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter hat das Saunafloß sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten sowie das Saunafloß ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich, das Saunafloß in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Für liegen gelassene, verloren gegangene oder vergessene Sachen des Mieters und seiner Begleitung wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Haftung Saunafloß
Saunafloß haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Personenschäden und vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Sachschäden. Die Haftung für schuldlos oder einfach fahrlässig herbeigeführte Sachschäden sowie für den Verlust persönlicher Gegenstände wird ausgeschlossen.
§ 7 Haftung Passagiere / Kaution
Unsere Passagiere haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Zum Ersatz von Bagatellschäden und Erfüllung sonstiger berechtigter Ansprüche darf Saunafloß die nach Maßgabe des Chartervertrags hinterlegte Kaution verwenden und einen angemessenen Betrag bis zur Abrechnung einbehalten. Die Abrechnung hat binnen 7 Tagen zu erfolgen. Besteht kein Anlass für Einbehalte, wird die Kaution sofort nach Beendigung der Charter in voller Höhe zurückgezahlt. Im Falle eines Unfalls sind nach Maßgabe der dem Chartervertrag beigefügten Verhaltensregeln umgehend die Wasserschutzpolizei und Saunafloß in Kenntnis zu setzen.
Hinweis: Saunafloß unterhält eine Vollkaskoversicherung, die aber nur über die Selbstbeteiligung hinausgehende Schäden und nicht alle Risiken deckt. Z.B. sind innerbetrieblichen Schäden ausgeschlossen, etwa weil der Motor fahrlässig überhitzt wurde. Zudem kann der Kaskoversicherer bei fahrlässig verursachten Schäden, für die er leistet, den Schädiger in Regress nehmen. Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden kann die Versicherung nicht bzw. nur teilweise in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus haftet der Mieter bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden neben den direkten Bootsschäden auch für Sachschadennebenkosten (z.B. Abschleppkosten, Ausfall der Boote wegen Reparatur, Sachverständigenkosten). Diese können gegebenenfalls auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.
§ 8 Verhalten an Bord
Die dem Chartervertrag beigefügten Unterlagen und die bei der Einweisung durch Saunafloß mitgeteilten Verhaltensregeln sind im allseitigen Interesse jederzeit, unter allen Umständen und unbedingt zu beachten. Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Saunafloßnutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und das Saunafloß nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt wird. Insbesondere Kinder unter 10 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Eltern/ andere Aufsichtspersonen haben ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/ der zu beaufsichtigenden Kinder/ Personen (Tragen von Schwimmwesten/ Verhalten auf dem Floß usw.) verantwortlich. Der Vermieter ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit. Der Mieter erklärt außerdem, dass er das gemietete Saunafloß nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden am Saunafloß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall. Grundsätzlich gilt: das Saunafloß und sein Material sind Gebrauchsgüter. Sollte es dennoch zu Havarien oder Fahrtunterbrechungen kommen, besteht kein Rechtsanspruch auf Minderung.
§ 9 Alkohol
Saunafloß bittet keine alkoholischen Getränke mit an Bord zu nehmen. Die Nutzung eines eigenen Grills auf dem Saunafloß ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an Saunafloß wird mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet.
§ 10 Nachtfahrt
Der Nachtmietzeitraum ist von 20 Uhr bis 9 Uhr des Folgetages. Das Fahren von Saunafloß ist nur bis zum Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet, danach sollte man seinen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefunden haben. Ankerplätze sind auf der Saunafloß Wasserkarte markiert. Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf Saunafloß nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden.
§ 11 Textform
Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Solche Vereinbarungen sollen im Interesse beider Seiten in Textform festgehalten werden.
§ 12 Anerkennung der AGB
Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag oder der Überweisung der Chartergebühr werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Allgemeinen Charterbedingungen inklusive der Miethinweise und Verhaltensregeln für Floß und Sauna anerkannt.
§ 13 Gerichtsstand
Soweit am Vertrag kein Verbraucher beteiligt ist, gilt als Gerichtsstand der Bezirk des Amtsgerichts Eberswalde als vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
Saunafloß Dirk Engelhardt Ammonstr. 1B
16225 Eberswalde
01575 4890249 kontakt at dirk-engelhardt.de